VfGH, 12.03.2014, E 30/2014-5
Sachverhalt:
In Folge der Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde und der beantragten Abtretung zur Behandlung durch den VwGH hat sich der VfGH unmissverständlich zu den Änderungen im Zuge der zweigliedrigen Verwaltungsgerichtsbarkeit geäußert. Demnach ist im Fall einer Abtretung vom Beschwerdeführer eine Revision beim VwGH einzubringen.