VwGH, 21.01.2014, 2011/04/0003
Das BVA hat die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung für nichtig erklärt. Aus den Vergabeakten ergebe sich keine Begründung für eine derartige Entscheidung. Der VwGH hat den betreffenden Bescheid behoben.