Nach der geltenden griechischen Rechtslage gibt es für einheimische Bauunternehmer ein Registrierungssystem, das diese in Klassen einteilt. Die jeweilige Klasse legt sowohl die Unter- als auch die Obergrenzen für das Auftragsvolumen, das an die klassifizierten Unternehmen vergeben werden kann, fest. Dadurch werden Unternehmen von Aufträgen ausgeschlossen, weil ihre – durch Klassen festgelegte – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht dem Volumen des jeweiligen Auftrages entspricht. Ein derartiger Ausschluss erfolgt auch, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens tatsächlich größer ist, als durch die jeweilige Klasse festgelegt. Diese Praxis verstößt nach der Rechtsansicht der Kommission gegen die Bestimmungen der Richtlinie 2004/18/EG und die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, auf denen die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen beruhen.