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Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2014

Wichtige KurzmeldungenVIL 2014, 1 Heft 1 v. 1.1.2014

Ab dem 1.1.2014 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat vor kurzem eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Für alle Vergabeverfahren, die ab 1.1.2014 eingeleitet werden, sind folgende EU-Schwellenwerte zu berücksichtigen:

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