Mit 1.1.2014 soll das Bundesvergabeamt aufgelöst werden und die Aufgaben der Vergabekontrolle auf das Bundesverwaltungsgericht übergehen. Die innere Organisation und konkrete Ausgestaltung des neu einzurichtenden Bundesverwaltungsgerichts ist im Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) geregelt.