In einer Ausschreibung zur Lieferung von Waren an österreichische Ministerien hat Österreich nach Ansicht der Europäischen Kommission gegen mehrere Richtlinien verstoßen. Österreich ist von der Kommission aufgefordert worden, die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz einzuhalten. In der begründeten Stellungnahme vom 24.1.2013 wird Österreich vorgeworfen, das Vergabeverfahren unverändert fortgeführt zu haben, obwohl die nationale Nachprüfungsstelle Teile der Leistungsbeschreibung für diskriminierend und damit für nichtig erklärt hat. Diese Vorgehensweise würde einerseits gegen den Grundsatz der wirksamen Nachprüfung und somit gegen die Rechtsmittelrichtlinie (RL 89/665/EWG ) verstoßen. Andererseits würde dadurch der Grundsatz der Transparenz nach der Vergaberichtlinie (RL 2004/18/EG ) verletzt.