vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – Handelshemmnisse für Bauprodukte in Deutschland

NewsflashVIL 2012, 14 Heft 5 v. 1.9.2012

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Deutschland verstoßt ihrer Auffassung nach gegen die EU-Vorschriften über die Harmonisierung der Vermarktung von Bauprodukten. Hersteller von Bauprodukten aus anderen Mitgliedstaaten können Bauprodukte nur unter großen Schwierigkeiten auf dem deutschen Markt verkaufen, da neben dem CE-Zeichen zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Genehmigungen gefordert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!