Am 13.8.2012 hat das Bundeskanzleramt einen Vortrag an den Ministerrat über die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) soll mit 1.1.2014 operativ tätig werden. Es wird davon ausgegangen, dass das BVwG jährlich rund 33.000 Fälle zu bearbeiten hat, wobei 10.000 Fälle aus dem Bereich des Asylwesens, 8.000 Fälle aus dem Bereich des Fremden- und Niederlassungswesens sowie etwa 14.800 Fälle aus den bisherigen Zuständigkeitsbereichen der Bundesministerien bzw aufgelösten unabhängigen Behörden stammen sollen. Es wird daher von rund 75 Verhandlungen pro Tag ausgegangen. Das BVwG soll in Wien an einem Standort konzentriert werden, wobei Außenstellen unter Beibehaltung der bestehenden Außenstelle des AsylGH in Linz und in zwei weiteren Standorten im Westen und Süden des Bundesgebietes vorgesehen sind. Unter Berücksichtigung der Fallzahlen, des Personalstandes von rund 450 Personen, der erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, des Parteienverkehrs sowie der Barrierefreiheit werden für den Standort Wien ca 15.000 m2, für die Außenstelle Linz die bereits vorhandenen 2.000 m2 sowie für die Außenstellen Süd und West ca 900 m2 benötigt.