Die Europäische Kommission hat Italien aufgefordert, die EU-Vorschriften für gemeinwirtschaftliche Verträge einzuhalten, die durch Zeitablauf beendet wurden und dabei den Grundsatz der Nichtdiskriminierung europäischer Schiffseigner zu beachten. Die Verträge liefen Ende 2008 ab und sind anschließend, ohne Durchführung eines förmlichen Wettbewerbsverfahrens, automatisch verlängert worden. Ein Wettbewerbsverfahren für eine neue Vertragsvergabe ist bis dato nicht eingeleitet worden.