Am 2.2.2012 ist die Aussendung zur Begutachtung der neuen Bundesvergabeamt-Gebührenverordnung 2012 (BVA-GebVO 2012) erfolgt. Wie bereits in der letzten Ausgabe des VIL beschrieben, sollen nunmehr Beträge mit „geraden Zahlen“ für die Pauschalgebühren vorgegeben werden. Dies soll die Übersichtlichkeit fördern. Konkret sollen sich die Gebühren für die Inanspruchnahme des BVA künftig wie folgt darstellen: