Der Begutachtungsentwurf hat eine Direktvergabe nach vorheriger Markterkundung – somit eine bereits von vielen Auftraggebern ähnlich praktizierte Art der Direktvergabe – als potentielles Nachfolgeverfahren für die mit der SchwellenwerteVO 2009 erweiterten Möglichkeiten der Direktvergabe vorgesehen.
Nach der Verlängerung der SchwellenwerteVO 2009 eröffnet die BVergG-Novelle 2012 ein adaptiertes Anwendungsgebiet