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Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (§ 41a bzw § 201a)

Wichtige KurzmeldungenVIL 2012, 2 Heft 1 v. 1.1.2012

Der Begutachtungsentwurf hat eine Direktvergabe nach vorheriger Markterkundung – somit eine bereits von vielen Auftraggebern ähnlich praktizierte Art der Direktvergabe – als potentielles Nachfolgeverfahren für die mit der SchwellenwerteVO 2009 erweiterten Möglichkeiten der Direktvergabe vorgesehen.

Nach der Verlängerung der SchwellenwerteVO 2009 eröffnet die BVergG-Novelle 2012 ein adaptiertes Anwendungsgebiet

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