Gleichzeitig mit der Verlängerung der SchwellenwerteVO 2009 ist am 15.11.2011 vom Ministerrat ein neuer Entwurf der Novelle zum BVergG 2006 beschlossen worden. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf vom 19.7.2011 beinhaltet die aktuelle BVergG-Novelle 2012 einige wesentliche Anpassungen.
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