Getreu dem Motto „Totgesagte leben länger“ ist am 15.11.2011 im Ministerrat die Verlängerung der SchwellenwerteVO 2009 bis 31.12.2012 beschlossen worden. Kaum jemand hat damit gerechnet. Eingeführt wurde die SchwellenwerteVO 2009 im Zuge der ersten erkennbaren Auswirkungen der Wirtschaftskrise. Den damaligen Prognosen zufolge, sollte diese Krise innerhalb von knapp zwei Jahren überwunden sein, die SchwellenwerteVO 2009 wurde daher zunächst bis 31.12.2010 befristet. Danach wurde sie auf ein weiteres Jahr (bis 31.12.2011) verlängert. Nunmehr erfolgt eine neuerliche Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2012).