BVA, 01.07.2011, N/0025-BVA/14/2011-19
BVA, 01.07.2011, F/0006-BVA/14/2011-18 RPA 2011, 266 [Andreas Steindl]
Sachverhalt
Ein Auftraggeber hat nicht-prioritäre Dienstleistungen direkt vergeben. Dies ist dergestalt erfolgt, dass Vergleichsangebote eingeholt worden sind und sodann unmittelbar ein Unternehmer beauftragt worden ist. Ein nicht zum Zug gekommener Unternehmer hat die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und der Zuschlagserteilung beantragt. Das BVA hat beide Anträge zurückgewiesen. In der rechtlichen Beurteilung erachtet es die Vergabekontrollbehörde – bereits nach derzeitiger Rechtslage – für zulässig, dass „im Rahmen“ einer Direktvergabe mehrere verbindliche Angebote eingeholt werden.