VwGH, 12.05.2011, 2008/04/0087
Sachverhalt
Im Hinblick auf die Lieferung von Papierhandtüchern und WC-Papier hat der VKS Wien einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung abgewiesen. Der VwGH hat diesen Bescheid bestätigt. In seinen Ausführungen fasst das Höchstgericht seine Sichtweise über das Vorliegen eines behebbaren Angebotsmangels anschaulich zusammen.