Derzeit ist für den 31.12.2011 das Ende der Schwellenwerteverordnung (BGBl II Nr 125/2009 idF BGBl II Nr 455/2010) angekündigt. Damit soll die Direktvergabe mit 1.1.2012 wieder nur noch bei geschätzten Auftragswerten von EUR < 40.000,– (für klassische öffentliche Auftraggeber) bzw EUR 60.000,– (im Sektorenbereich) zulässig sein. Um den vorprogrammierten Aufschrei durch die verschiedenen beteiligten Kreise „abzufedern“, bietet der Gesetzgeber mit der „Direktvergabe nach vorheriger öffentlicher Markterkundung“ (künftig § 41a BVergG idF Novelle 2011) zugleich eine neue Verfahrensart an.