Am 15.9.2011 erfolgte die Kundmachung des LGBl 8200-20, mit dem die NÖ Bauordnung 1996 novelliert wurde. Diese Gesetzesänderung dient einerseits der Umsetzung der VO (EG) Nr 765/2008 im Zusammenhang mit der Einführung einer systematischen aktiven und reaktiven Marktüberwachung für alle unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallende Produkte und anderseits der Umsetzung der zwischen den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten. Mit der Durchführung dieser Marktüberwachung für den Bereich der Bauprodukte wurde das Österreichische Institut für Bautechnik betraut. Weiters wurde zB eine Klarstellung zur Feststellung der Lage der Straßenfluchtlinie getroffen.