Mit 4.7.2011 trat die Elektronische Einreichverordnung 2011 (EEVO) in Kraft. Künftig sind nunmehr Anträge und Meldungen nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 (AWEG) ausschließlich elektronisch – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen einzureichen. Dies umfasst ua die Anträge auf Ausstellung einer Einfuhrbescheinigung für Arzneiwaren sowie die Meldungen des Verbringens von Arzneiwaren, immunologischen Humanarzneispezialitäten, immunologischen Tierarzneispezialitäten, etc.