Die mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzung (VRUN) eingeführte Verbandsklage auf Abhilfe bringt einen neuen Modus der Verfahrensbeteiligung, den das Gesetz als "Beitritt" bezeichnet (§ 628 ZPO). Verbraucher können ihre Ansprüche demnach bis drei Monate nach Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung über die Verfahrensdurchführung zum Verbandsklageprozess anmelden. Wie das funktioniert und welche Bedeutung die neuen Regelungen für die Klagepraxis haben, ist Gegenstand des folgenden Beitrags.