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Klauselkontrolle Mietvertrag

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/19VbR 2022, 32 - 34 Heft 1 v. 26.1.2022

Für die Ausnahme vom Anwendungsbereich des MRG für Mietgegenstände, die im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet werden (§ 1 Abs 2 Z 1 MRG), ist die baurechtliche Widmung nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, zu welchem Zweck der Mietgegenstand nach der Parteienabsicht in Bestand gegeben bzw genommen wurde.

4 R 23/21p

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