§ 16 Abs 2 WEG ist nicht per analogiam auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Alleineigentümer eines Hauses mit mehreren Wohnungen und dem Wohnungsgebrauchsberechtigten einer nicht im Wohnungseigentum stehenden Wohnung anzuwenden. Die Rsp, wonach bei Airbnb-Nutzung eine genehmigungsbedürftige Widmungsänderung notwendig ist, ist nicht anzuwenden, wenn dem Bewohner einer anderen Wohnung nur ein dinglich gesichertes Wohnungsgebrauchsrecht zusteht.