§ 44a VStG
Eine genaue Konkretisierung des Tatorts ist bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO nicht notwendig.
VwGH 25.11.2005, 2004/02/0145
§ 44a VStG
Eine genaue Konkretisierung des Tatorts ist bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO nicht notwendig.
VwGH 25.11.2005, 2004/02/0145
