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Kein steuerbarer Umsatz bei Beitreibung einer Forderung ohne Auftrag oder Vollmacht des Schuldners EU Tax Update - Oktober 2025 bis Dezember 2025

EU Tax UpdateAufsatzMartin Lehner, Jutta Niedermair, Stephanie Gadermayrtaxlex-EU 2026/1taxlex-EU 2026, 66 Heft 2 v. 5.3.2026

Der EuGH stellte in seinem Urteil v 2. 10. 2025 klar, dass Handlungen eines Gläubigers zur Beitreibung seiner Forderung, die ohne Auftrag oder Vollmacht des Schuldners vorgenommen werden, nicht als Dienstleistungen gegen Entgelt (gegenüber dem Schuldner) zu qualifizieren sind und folglich nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

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