Nach bulgarischem Recht können Steuerpflichtige allein aufgrund mehrmaliger formeller Verstöße gegen Mehrwertsteuervorschriften von Amts wegen deregistriert werden, ohne dass die Finanzbehörden die Gefährdung der Steuereinnahmen und der Wahrscheinlichkeit von Steuerhinterziehung vollständig prüfen müssen.