In dieser polnischen Rechtssache (FN 1) soll der EuGH die Frage beantworten, ob Art 146 Abs 1 lit b RL 2006/112/EG dahin auszulegen ist, dass eine vom Lieferanten erbrachte innergemeinschaftliche Lieferung als steuerbefreite Ausfuhrlieferung anzusehen ist, wenn der Erwerber die Gegenstände im Zuge des Transports ohne das Wissen des Lieferanten aus dem Gemeinschaftsgebiet ausgeführt hat.
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