In dieser schwedischen Rs (FN 1) soll der EuG klären, ob Dienstleistungen, die an Mitglieder eines selbstständigen und steuerbefreiten Zusammenschlusses Tätigkeiten erbracht werden, als für "unmittelbare Zwecke" iSd Art 132 Abs 1 lit f RL 2006/112/EG erbracht gelten, sofern sie nicht ausschließlich auf die gemeinwohlorientierte Tätigkeit der Mitglieder gerichtet sind.
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