Der EuGH hielt in seinem Urteil v 19. 12. 2024 fest, dass die auf die in Dänemark gesetzlich vorgeschriebene Zwangsgebühr iZm der Tätigkeit des öffentlichen Rundfunks erhobene Mehrwertsteuer unionsrechtlich vereinbar ist, da Art 370 RL 2006/112/EG es den Mitgliedstaaten erlaubt, die am 1.
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