Am 1. 8. 2025 entschied der EuGH in den verb Rs C-92/24 bis C-94/24, dass es gegen Art 4 der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU ) bei Anwendung des Befreiungssystems verstößt, wenn mehr als 5 % der ausgeschütteten Dividenden auf Ebene der Muttergesellschaft besteuert werden.
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