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Vorsteuerberichtigung bei Gebäudeumbauten EU Tax Update - August 2024 - September 2024

EU Tax UpdateAufsatzMartin Lehner, Jutta Niedermair, Stephanie Gadermayrtaxlex-EU 2024/65taxlex-EU 2024, 355 Heft 11 v. 15.11.2024

Der EuGH stellt in seinem Urteil vom 12. 9. 2024 fest, dass Art 190 iVm Art 187 RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen sind, dass der verlängerte Vorsteuerberichtigungszeitraum für unbewegliche Investitionsgüter auch auf Bauarbeiten (Dienstleistungen) anzuwenden ist, die eine umfangreiche Erweiterung oder tiefgreifende Renovierung eines Gebäudes beinhalten und so umfangreich sind, dass sie mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines neuen Gebäudes vergleichbar sind.

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