Der EuGH hielt in seinem Urteil v 11. 7. 2024 fest, dass die Übertragung des Eigentums an landwirtschaftlichen Grundstücken im Wege der Enteignung gegen Zahlung einer Entschädigung an den Eigentümer dieser Grundstücke der MwSt unterliegt, wenn der Eigentümer ein mehrwertsteuerpflichtiger Landwirt ist, der als solcher handelt.