Im Rahmen einer Organschaft erbrachte die Organgesellschaft U an die Organträgerin S, welche sowohl steuerpflichtige als auch hoheitliche Tätigkeiten ausübte, Reinigungstätigkeiten. Der Flächenanteil des hoheitlichen Bereichs betrug 7,6 % der Gesamtfläche des Gebäudekomplexes.