Der EuGH hat am 29. 7. 2024 ein schwedisches Vorabentscheidungsersuchen zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen entschieden. Ausländische (finnische) Pensionskassen haben in einem steuerlichen Verfahren in Schweden argumentiert, dass sie gegenüber schwedischen Pensionskassen diskriminiert werden, weil nur schwedische Pensionskassen von einer Steuerbefreiung profitieren.