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EuGH zur Nullbesteuerung energieintensiver Betriebe Zugleich eine Besprechung des EuGH-Urteils v 31. 3. 2022, C-139/20, Kommission/Polen zur Auslegung des Art 17 Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG

VerbrauchsteuernBeitragAufsatzThomas Bieber, Maximilian Reindltaxlex 2022/36taxlex 2022, 165 - 168 Heft 5 v. 16.5.2022

Art 17 EnStRL lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine Nullbesteuerung energieintensiver Betriebe zu. Der EuGH bestätigte mit Urteil v 31. 3. 2022 (C-139/20 , ), dass eine Nullbesteuerung anwendbar ist für energieintensive Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen. Der vorliegende Beitrag greift dieses Urteil auf und versucht zugleich eine Einordnung im Lichte des Kommissionsentwurfes 2021 zur Änderung der EnStRL.

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