Zusammenfassung: Moshammer befasst sich in seinem Beitrag mit der Regelung des § 12 Abs 3 Z 3 KStG betreffend Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften. Der Verfasser prüft die Bestimmung auf etwaige Gesetzeslücken und klärt, inwieweit damit der vom Gesetzgeber beabsichtigte Regelungszweck, nämlich die Verhinderung sog. Kaskadeneffekte auf Ebene der Zwischenkörperschaften, auch tatsächlich erreicht werden kann.