Zusammenfassung: Aubauer und Rosenmayr befassen sich im vorliegenden Beitrag mit den gesetzlichen Neuerungen iZm der Aussetzung der Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag für ältere Arbeitnehmer (ab dem 58. Lebensjahr). Darüber hinaus gehen sie auf einen Erlass des BMASK, Zentral-Arbeitsinspektorat, näher ein, der Regelungen zur Vorgehensweise betreffend Freistellungen (vorzeitiger Mutterschutz) enthält.