Zusammenfassung: In der vorliegenden BMF-Information stellt das Finanzministerium klar, ob für Einmalkredite die für Lombarddarlehen normierte Gebührenbefreiung ebenso geltend ist. Gilt dies auch für wiederholt ausnutzbare Kredite?
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 19 GebG
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