§ 6 EStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, inwieweit Erhaltungsaufwendungen, die zeitnah zu einer Anschaffung entstehen, steuerlich sofort zum Abzug gebracht werden können. Sind dem Gesetze nach derartige Aufwendungen (im Anlassfall: Aufwendungen iZm der Erneuerung von Fenstern in einem ein Jahr zuvor erworbenen Betriebsgebäude) verpflichtend als "anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand" zu aktivieren?