Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte der UFS fest, unter welchen Voraussetzungen das Pendlerpauschale bei einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als drei Arbeitstagen je Woche zusteht, ob bei einer Teilzeitbeschäftigung eine Aliquotierung des Pendlerpauschales vorgesehen und, wann das "große" bzw. "kleine" Pendlerpauschale zu gewähren ist.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG