Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung geht es um die Frage der steuerlichen Anerkennung der Vermietungstätigkeiten einer Ehegatten-Vermietungsgemeinschaft. Ist die Vermietung der Hauptwohnsitz-Wohnung an den einen Ehegatten anzuerkennen? Ist die Vermietung eines Büros an den Betrieb eines Ehegatten bei einer betrieblichen Nutzung von unter 20% anzuerkennen?
Rechtsgrundlagen: § 28 EStG