Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung hatte der UFS zu beurteilen, ob die Verpachtung einer Apotheke als Betriebsaufgabe zu qualifizieren war. Fragen stellten sich dabei ua im Bezug auf die im Pachtvertrag vorgesehenen Einflussrechte der 68-jährigen Verpächterin.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG