Am 29. 9. 2025 hat der Rat der EU eine Verordnung verabschiedet, die den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) als Teil des sogenannten „Omnibus I“-Gesetzgebungspakets vereinfacht und stärkt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

