Mit 1. September sind im Transparenzportal erstmals Leistungen ab einem Schwellenwert von 1.500 Euro, die von staatlichen Stellen an nicht-natürliche Personen und Einzelunternehmen vergeben werden, öffentlich einsehbar. Bisher war dies nur bei Empfängern von Förderungen aus dem Aufbauplan der EU (Top 100) sowie bei bestimmten COVID-19-Wirtschaftshilfen und Energieleistungen der Fall.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

