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Kommission legt zur KMU-Entlastung Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

SteuernSteuerrechtSWK 2025, 1069 Heft 23 und 24 v. 20.8.2025

Die Europäische Kommission hat am 30. 7. 2025 eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard, der es für KMU, die nicht unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, leichter macht, auf Verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für große Finanzinstitute und Unternehmen bereitzustellen.

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