Die Mitgliedstaaten der EU haben sich verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis 2050 auf „netto null“ zu senken. Zur Umsetzung dieses Ziels in den Sektoren, die nicht vom bestehenden Emissionshandelssystem (EU-ETS I) erfasst sind, haben sich die EU-Organe auf die Einführung eines separaten Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr und Industrie Non-ETS (EU-ETS II) geeinigt. Der Emissionsreduktionspfad für das EU-ETS II wurde bereits festgelegt. Ab voraussichtlich 1. 1. 2027 wird der Verbrauch fossiler Energieträger in den genannten Sektoren einem unionsweiten variablen CO2-Preis unterworfen. Durch die begrenzte Ausgabe von Emissionszertifikaten können zwar die erwünschten CO2-Einsparungen sichergestellt werden, allerdings besteht erhebliche Unsicherheit darüber, welches Preisniveau erreicht werden muss, um die erforderlichen Lenkungswirkungen herbeizuführen. Internationale Erfahrungen mit Tabaksteuern könnten als Frühindikator für die Preisentwicklung im EU-ETS II dienen.

