Gemeinnützige Stiftungen führten in Österreich über viele Jahrzehnte ein Nischendasein. Mit dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015) setzte der Gesetzgeber ein klares Zeichen, dass Stiftungen künftig wieder stärker zum Gemeinwohl beitragen sollen. Überraschenderweise fand zu der für gemeinnützige Stiftungen wesentlichen Frage der Vermögensausstattung aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht bisher praktisch keine fachliche Auseinandersetzung statt. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des BStFG 2015 möchte ich dieses Thema aufgreifen, offene Fragen aufzeigen und Lösungsansätze skizzieren.

