Seit 1. 7. 2025 hat die Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Fall der Finanzamtszuständigkeit aufgrund von § 13 Abs 1 UmgrStG und der dazu ergangenen Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) strukturiert und in der Regel elektronisch zur erfolgen. Da die strukturierte Meldung der – rechtlich wie technisch bereits in einem ersten Schritt umgesetzten – strukturierten Anzeige gemäß § 43 Abs 1 UmgrStG folgt und auch inhaltlich auf diese aufbaut, wurde die Meldung in die technische Umsetzung der Anzeige integriert. Aktuell liegt auch der UmgrStR-Wartungserlass 2025 als Begutachtungsentwurf vor, der die strukturierte Meldung ebenfalls verarbeitet. Dieser Beitrag veranschaulicht die Neuerungen im Fall einer elektronischen strukturierten Meldung über FinanzOnline.

