Mit der ökosozialen Steuerreform (BGBl I 2022/10) wurde der Vorsteuerberichtigungszeitraum für die unter § 15c WGG fallenden Wohnungseigentumsübertragungen durch die Bauvereinigung an den Mieter von 20 Jahren auf zehn Jahre verkürzt. Bei den nicht vom Anwendungsbereich des § 15c WGG umfassten Übertragungen von Grundstücken iSd UStG beträgt der Berichtigungszeitraum hingegen weiterhin 20 Jahre. Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang einerseits, ob ein differenzierter Berichtigungszeitraum für das Investitionsgut „Grundstück“ mit den Zielsetzungen der MwStSyst-RL vereinbar ist. Andererseits ist zu überlegen, ob diese differenzierte Behandlung im Lichte des Beihilferechts der EU problematisch sein könnte.