Am 16. 2. 2022 endete die Begutachtungsfrist zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (179/ME 27. GP ). Wesentliche Inhalte des Ministerialentwurfs sind die Berücksichtigung klimatischer Verhältnisse sowie der Betriebsgröße im Rahmen der Hauptfeststellung von Einheitswerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie die Einführung der Kundmachung der Ergebnisse der Bodenschätzung in elektronischer Form und Evaluierung der Grundlagen für die Bodenschätzung (Musterstücke).