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Erstreckung der Quotenregelung

WirtschaftSteuerrechtSWK 2022, 1193 Heft 30 v. 20.10.2022

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die im OHB Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. 4.) auf neun Monate (bis einschließlich 31. 12. 2022) für die Einreichung der Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter für das Veranlagungsjahr 2020 einmalig erstreckt.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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