Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die im OHB Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. 4.) auf neun Monate (bis einschließlich 31. 12. 2022) für die Einreichung der Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter für das Veranlagungsjahr 2020 einmalig erstreckt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.